Abgeschlossenheit

ABGESCHLOSSENHEITSERKLÄRUNG

Eine Abgeschlossenheitserklärung ist für Wohnungseigentümer unter anderem wichtig, wenn sie diese verkaufen wollen.
Eine Schließungsbescheinigung bzw. Schließungserklärung ist für Eigentümer eines Wohngebäudes unter anderem sehr wichtig, wenn sie dieses verkaufen wollen. Diese Zertifikate bedeuten nicht unbedingt den Verkauf von Wohnimmobilien oder deren Umwandlung in eine Eigentumswohnung. Das Zertifikat ist zunächst ein Instrument zur räumlich genaueren Identifizierung von Wohnimmobilien. Mit solchen Erklärungen und Eintragungen im Grundbuch können Wohnungseigentümer für klarere Verhältnisse zu ihren Liegenschaften sorgen.

WAS IST EINE ABGESCHLOSSENHEITSBESCHEINIGUNG?

Eine solche Bescheinigung/Erklärung besagt, dass alle Wohnungen in einem Gebäude durch Nummern gekennzeichnet und baulich komplett voneinander getrennt sind. Wenn diese Kriterien erfüllt sind, erklärt das Abschlusszertifikat, dass jede Einheit als in sich abgeschlossene und unabhängige Einheit betrachtet werden kann. Abschlusserklärungen können auf Antrag des Eigentümers ausgestellt werden. Rechtsgrundlage für einen solchen Anspruch sind §§ 3 Abs. 2 und § 7 Abs. Wohnungseigentumsgesetz (WoEigG). Das Zertifikat gilt nur für Wohnraum oder für alle haushaltsnahen Räume (Küche, Bad). Berücksichtigt wird auch ein Raum innerhalb der Wohnung, der für längere Zeit als Büro genutzt werden soll.

Wer darüber nachdenkt, ein Gebäude zu bauen, in dem Eigentumswohnungen entstehen, sollte vorausschauend handeln. Bereits bei der Bauplanung ist darauf zu achten, dass sowohl einzelne Wohnungen als auch Einzelobjekte (Garage, Keller, Fahrrad- und Kinderwagenplatz, Spielzimmer) die Kriterien der geschlossenen Aufstellung erfüllen. Andernfalls können hohe Kosten für spätere bauliche Verbesserungen anfallen, die bei guter Planung eingespart werden können.

Diese Erklärung dient dazu, die Eigentumsverhältnisse genau abzugrenzen und den Verkauf einer Wohnimmobilie für alle Parteien (Verkäufer, Käufer, Nachbar) auf eine rechtssichere Basis zu stellen. Eine Wohnung wird durch Decken, Böden und Wände baulich begrenzt. Türen und Fenster sind weitere limitierende Faktoren. Zum Inhalt heißt es in der Schlusserklärung:
um welche Wohnung es sich handelt
dass die Wohnung verschließbar ist
dass sie wenigstens ein WC und ein Bad besitzt
mindestens eine Küche/Küchenzeile muss vorhanden sein
von anderem Wohneigentum getrennt
einen separaten Zugang ins Freie oder in ein Treppenhaus verfügt
Mit diesen Angaben wird aus einer Wohnung rechtlich eine klar abgegrenzte Wohneinheit, vollautonom, deren Ausmaß und Eigenständigkeit über jeden Zweifel erhaben. Dies erleichtert dem Eigentümer den Verkauf der Wohnung im Vergleich zu Streitigkeiten über Wohnungsbeginn und Wohnungsende. Eine dem Verteilungsplan beigefügte Fertigstellungsbescheinigung ist Voraussetzung für die Aufteilung des Gebäudes in eine Eigentums- oder Teileigentumswohnung. Diese Aufteilung ist notwendig, um die Erstellung entsprechender Grundbuchblätter für die jeweiligen Eigentumswohnungen anzustoßen und damit die formelle Umwandlung in Wohneigentum voranzutreiben. Daher benötigen Sie für die Aufteilung eines Neubaus oder einer bestehenden Mietwohnung in einzelne Einheiten zum Verkauf einen Abschlusszeugnis. Erst wenn einzelne Wohnungen als eigenständige Einheiten im Grundbuch eingetragen sind, können die Eigentümer diese einzeln verkaufen.

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