Bei der Teilungserklärung wird das Eigentum an einem Vermögenswert in Miteigentumsanteile aufgeteilt.
Es wird festgestellt, was zu einzelnen Wohnungen gehört (Sondereigentum und Nutzungsrechte) und was zu jeder Wohnung (Gemeinschaftseigentum) gehört. Darüber hinaus wird die Nutzung von Eigentum (hauptsächlich Wohnen) geregelt und definiert, wer was wann tun soll und wer nicht. Dazu gehören die Zahlung von Unterkünften oder Häusern sowie die Verwalterprovision und die regelmäßige (mindestens einmal jährlich) Einberufung der Eigentümerversammlung. Die Teilungserklärung regelt die Beziehungen zwischen Grundstückseigentümern im weitesten Sinne.
Während der Planungs- und Bauphase kann es unter verschiedenen Umständen zu Änderungen oder Ergänzungen der Teilungserklärung kommen. Das liegt u.a. an Versorgungsunternehmen oder behördlichen Anforderungen. Allerdings darf sich die Renovierung nicht negativ auf den Wert einzelner Wohnungen auswirken, darauf solle der Notar achten. Wichtig: Ist die Flächennutzungserklärung bereits im Grundbuch vorhanden, kann sie ansonsten nur mit Zustimmung aller Eigentümer geändert werden. In vielen Fällen ist dies kaum zu erreichen.
Teilungserklärung
Teilungserklärung